Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178

    Rechtskommentar zum Aktienrecht für Juristen

    Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178
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    Praxisnah, aktuell, unverzichtbar: Klare Rechtslösungen mit umfassender Kommentierung und neuester Gesetzgebungsexpertise.

    Kurz und knapp

    • Der Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178 ist ein unverzichtbares Werk für eine eingehende Beschäftigung mit dem Aktienrecht.
    • Zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und klare, übersichtliche Gliederung ermöglichen schnelles Finden relevanter Informationen.
    • Der Kommentar bietet präzise wissenschaftliche Kommentierung sowie praxisorientierte Lösungen für Juristen.
    • Berücksichtigt wichtige gesetzliche Neuerungen, wie das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen und das Zukunftsfinanzierungsgesetz.
    • Hochaktuelles Werk, das essenzielle Einblicke für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate und Unternehmen bietet.
    • Der Kommentar ist besonders wertvoll für Tätigkeiten im Zivilrecht sowie im Handels- und Kaufrecht.

    Beschreibung:

    Der Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178 ist ein unverzichtbares Werk für alle, die sich eingehend mit dem Aktienrecht beschäftigen möchten. Diese umfassende Kommentierung bietet eine zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und führt den Leser kompetent durch die komplexen Paragraphen des Aktiengesetzes. Die klare und übersichtliche Gliederung erleichtert das Verständnis und macht es einfach, relevante Informationen schnell zu finden.

    Dieser Band ist nicht nur ein Werkzeug für den täglichen Einsatz, sondern auch für die vorausschauende Bearbeitung noch nicht entschiedener Fallkonstellationen wegweisend. Er kombiniert präzise wissenschaftliche Kommentierung mit praxisorientierten Lösungen, die für Juristen in Rechtsprechung und Unternehmenspraxis gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt erzählte einst, wie der Münchener Kommentar ihm einst bei einer kritischen Verhandlung den entscheidenden Vorteil verschaffte, indem er schnell eine einzigartige rechtliche Perspektive belegte, die sonst übersehen worden wäre.

    Die aktuelle Neuauflage des Münchener Kommentars zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178 berücksichtigt wichtige gesetzliche Neuerungen, darunter das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen und das UmRuG zur grenzüberschreitenden Umwandlung von Unternehmen. Zusätzlich werden die Neuerungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes und der Deutsche Corporate Governance Kodex in ihrer aktuellen Fassung prägnant beleuchtet. Diese Updates machen das Werk zu einem hochaktuellen und verlässlichen Begleiter in der sich ständig wandelnden rechtlichen Landschaft.

    Vor allem für die Zielgruppe der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft sowie für Notariate und Unternehmen bietet dieses Werk essenzielle Einblicke, die rechtliche Klarheit schaffen und den Zugang zu tiefergehender Expertise ermöglichen. Wenn Sie im Bereich des Zivilrechts tätig sind oder sich mit dem Handels- und Kaufrecht befassen, werden Sie den Mehrwert, den dieser Kommentator bietet, zu schätzen wissen.

    Letztes Update: 19.09.2024 23:59

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    Praktische Tipps

    • Ideal für Juristen, Richter und Unternehmensberater, die sich mit Aktienrecht befassen.
    • Ein grundlegendes Verständnis des Aktienrechts ist hilfreich, um die komplexen Paragraphen effektiv zu nutzen.
    • Arbeiten Sie mit dem Buch, indem Sie relevante Abschnitte markieren und Notizen hinzufügen, um wichtige Informationen hervorzuheben.
    • Für vertiefte Kenntnisse empfehlen sich weitere Werke wie "Aktienrecht" von Prof. Dr. Müller.
    • Nutzen Sie die aktuellen gesetzlichen Neuerungen als Grundlage für praxisnahe Fallstudien und Diskussionen in Ihrer Kanzlei oder Ihrem Unternehmen.
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    Der Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3 behandelt umfassend die Paragraphen 118 bis 178 des Aktiengesetzes. Zu den Hauptschwerpunkten gehören die rechtliche Analyse von Hauptversammlungsregelungen, Vorstands- und Aufsichtsratsaufgaben sowie aktuelle gesetzliche Neuerungen wie das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen.

    Der Kommentar richtet sich insbesondere an Richter, Rechtsanwälte, Notare und Unternehmensjuristen. Auch Fachleute im Bereich Zivilrecht sowie Handels- und Kaufrecht profitieren von den praxisnahen Lösungen und der wissenschaftlichen Tiefe dieses Werks.

    Die aktuelle Ausgabe berücksichtigt wichtige Entwicklungen, wie das Umwandlungsrecht (UmRuG), virtuelle Hauptversammlungen und Neuerungen im Zukunftsfinanzierungsgesetz. Außerdem werden aktuelle Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex eingehend beleuchtet.

    Ja, der Münchener Kommentar ist ideal für den täglichen Einsatz. Die klare und übersichtliche Gliederung ermöglicht es, relevante rechtliche Informationen schnell zu finden und direkt anzuwenden.

    Der Kommentar bietet eine präzise wissenschaftliche Analyse kombiniert mit praxisorientierten Lösungen. Dies unterstützt Juristen bei der vorausschauenden Bearbeitung komplexer und noch nicht entschiedener Fallkonstellationen.

    Der Münchener Kommentar zeichnet sich durch seine zuverlässige Synthese von Rechtsprechung und Theorie aus. Er kombiniert dies mit einer strukturieren Darstellung und einem anwenderfreundlichen Aufbau, wodurch er sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft gleichermaßen wertvoll ist.

    Ja, der Münchener Kommentar geht auf aktuelle rechtliche Entwicklungen ein, wie beispielsweise das Zukunftsfinanzierungsgesetz, und liefert innovative Lösungen für neue Herausforderungen in der Unternehmenspraxis.

    Obwohl der Münchener Kommentar primär für Juristen geschrieben ist, erleichtert die übersichtliche Struktur auch Fachfremden den Zugang zu komplexen rechtlichen Themen.

    Die klare Gliederung ermöglicht es, relevante Inhalte schnell aufzufinden, komplexe Themen effizient zu bearbeiten und bietet somit einen großen Vorteil für den schnellen Praxiseinsatz.

    Sie können den Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3 direkt in unserem Online-Shop unter diesem Link erwerben.
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